Juni Demo nach Lorsbach

Hallo liebe Radler und Radlerinnen, Unsere Demo startet am Samstag, 29. Juni um 11 Uhr. Wichtig: Startpunkt ist dieses Mal der Tivertonplatz (Der Platz zwischen den Restaurants “Zum Türmchen” und “Zur Scheuer”) Wie immer mit Polizeibegleitung werden wir zur Baustelle an der Klärwerkskurve L3011 fahren und uns die Situation für Radelnde dort und auf dem Weg nach Lorsbach anschauen. So wollen wir die Aufmerksamkeit auf die fahrradunfreundliche Gestaltung der Baustelle und auf das Fehlen eines alltagstauglichen Radwegs zwischen Lorsbach und der Kernstadt lenken.     Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer. Und nicht vergessen: Am Samstag, den 28. September wollen wir alle (Rad)-Kräfte bündeln und so viele Radler wie möglich auf die Straße bekommen. Deswegen bitte alle den Termin dick im Kalender anstreichen und so viele Radler wie möglich mitmotivieren. Dazu noch weitere Gedanken von Florian: Zweiklassen-Verkehr im Lorsbachtal Das Radfahren im Lorsbachtal ist seit Jahrzehnten ein Quell von Verdruss – und seit Kurzem um eine Facette reicher. Wurden Belange von Radfahrern, wie z.B. die Forderung nach einem Radweg, bislang meist einfach ignoriert, wurde anläßlich der einspurigen Baustellendurchfahrt an der Klärwerkskurve den Radfahrern eine noch nie dagewesene Aufmerksamkeit geschenkt, doch nicht um endlich deren Forderungen zu entsprechen: Durch rund ein Dutzend Fahrverbotsschilder wird statt dessen unmißverständlich klar gemacht, dass Radfahrer an dieser Stelle unerwünscht sind. Sogar an die Ausweisung einer Umfahrung, zu Zeiten der Vollsperrung schmerzlich vermisst, wurde gedacht. Und auch die Presse war schon da und wußte von einem scharfäugigen Beobachter zu berichten, der sich auf die Lauer gelegt hatte, und dem es doch tatsächlich geglückt war, in den beinahe 2 Monaten des Bestehens eine Radfahrerin zu entdecken, die durch ihr langsames, verbotswidriges Durchfahren “ein Chaos verursacht” hätte (Höchster Kreisblatt vom 17.6., Frankfurter Rundschau vom 18.6.). Dem Mann sei sein Jagdglück gegönnt, doch wie ist die Situation abseits von Polemik tatsächlich, und was hat es mit der Anordnung des Radfahrverbots auf sich? Von offizieller Seite ist wenig zu erfahren. Die Hofheimer Straßenverkehrsbehörde weiß nichts von der Anordnung, verweist statt dessen auf Hessen Mobil. Diese ist als Straßenbaubehörde aber dazu gar nicht befugt (siehe z.B. hier). Unter der Hand wird berichtet, dass für Radfahrer eine Geschwindigkeit von 16 km/h angenommen wird, was die Schaltzeiten der Ampel, die den Gegenverkehr regelt, unbotmäßig verlängern und vermehrt zu Staus führen würde. Dem lässt sich einiges entgegensetzen: 1. Es gibt auch langsam fahrende Kraftfahrzeuge und schnell fahrende Radfahrer. Insbesondere in Zeiten, in denen mehr als jedes zweite verkaufte Fahrrad einen Elektromotor besitzt, welcher nebst hervorragenden Beschleunigungswerten eine Geschwindigkeit von 25 km/h garantiert, ist eine pauschale Verurteilung von Radfahrern unzulässig und anachronistisch. Sollte die Baustellendurchfahrt tatsächlich eine Mindestgeschwindigkeit erfordern, so läßt sich dies durch geeignete Beschilderung (Verkehrszeichen 275) ohne weiteres umsetzen. Diese würde dann für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Eine zusätzliche Ermahnung an Radfahrer, die sich das Tempo nicht zutrauen, doch auf alternative Wege auszuweichen, würde dann auch auf höhere Akzeptanz stoßen. 2. Es gilt im Baustellenbereich sowieso eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Herrscht viel Verkehr, wird diese regelmäßig gar nicht erreicht, da die vorherrschenden PKWs nicht so schnell durch die Slalomstrecke kommen. Fahrräder haben durch ihre höhere Wendigkeit diese Einschränkung nicht, und werden dabei sogar oft ausgebremst. 3. Herrscht wenig Verkehr, was meistens der Fall ist (immer außerhalb der wenigen Stunden Berufsverkehr an Werktagen), ist es für den Verkehrsfluss völlig unerheblich, ob sich Radfahrer auf der Strecke befinden oder nicht. Durch das Fahrverbot werden Radfahrer, die legal bleiben wollen, auf unattraktive Strecken gedrängt oder ganz vom Fahren abgehalten. Frauen, die nachts mit dem Rad unterwegs sind, wird auf diese Weise zugemutet, sich auf einsame Waldwege zu begeben. Welchen Vorteil dies haben soll, ist nicht ersichtlich, es sei denn, man möchte sie loswerden. 4. Das Fahrrad ist nicht nur das klimafreundlichste, sondern aufgrund seines geringen Platzverbrauchs auch eines der durchsatzeffizientesten Verkehrsmittel. Sowohl im Sinne der Verkehrswende als auch im Sinne der Stauvermeidung sollte das Radfahren durch die Klärwerkskurve im Lorsbachtal eher durch besondere Anreize gefördert, aber auf keinen Fall verhindert werden. 5. Aus Hofheimer Richtung kommend gilt das Fahrverbot schon ab der Höhe des Bahnübergangs und somit etwa einen Kilometer vor dem eigentlichen Baustellenbereich. Dadurch ist es nicht mehr möglich, mit dem Rad legal die Krebsmühle zu erreichen (der Trampelpfad vom Bahnradweg herab ist nur für geübte Crossfahrer zu empfehlen). Ein sachlicher Grund liegt dafür nicht vor. Es wird ersichtlich, dass das Radfahrverbot rund um die Baustelle an der Klärwerkskurve jeden Sinns entbehrt, und darüber hinaus juristisch höchst fragwürdig ist. Statt das Lorsbachtal mit Radfahrverbotsschildern zu pflastern, hätten die zuständigen Behörden besser daran getan, eine nachvollziehbare, sachgerechte und diskriminierungsfreie Verkehrsregelung zu konzipieren und umzusetzen. Die Verkehrswende fängt zuerst im Kopf an. Das vorliegende Beispiel zeigt, wie es darum bestellt ist. Euer Orga Tema von “Hofheim bewegt sich”

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